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Eintrag vom 05.02.2024

Privatfahrzeug beim Arbeitgeber unerlaubt aufladen kann zur Kündigung führen

Das unerlaubte Laden des Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers kann ein Kündigungsgrund darstellen. Dies gilt erst recht, wenn das Laden an einer 220-Volt-Steckdose und nicht an einer Wallbox oder eingerichteten Ladestation erfolgt.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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