Das unerlaubte Laden des Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers kann ein Kündigungsgrund darstellen. Dies gilt erst recht, wenn das Laden an einer 220-Volt-Steckdose und nicht an einer Wallbox oder eingerichteten Ladestation erfolgt.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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