Die Veröffentlichung von Beiträgen und Fotos in Social Media Kanälen ist grundsätzlich Privatsache. Problematisch kann es hingegen werden, wenn Beiträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die in einem direkten beruflichen Kontext stehen und eine Veröffentlichung durch den Arbeitgeber nicht gestattet wurde.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
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