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Eintrag vom 03.07.2024

Neue BGH-Entscheidung zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend untersagt, soweit nicht in der Werbung selber erläutert wird, ob die beworbene Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparungen in der Herstellung des Produkts oder lediglich durch Kompensation erreicht wird. Der BVDM empfiehlt Druck- und Medienunternehmen ihr Marketing und ihre Werbung im Bereich Nachhaltigkeit anzupassen.

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