Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend untersagt, soweit nicht in der Werbung selber erläutert wird, ob die beworbene Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparungen in der Herstellung des Produkts oder lediglich durch Kompensation erreicht wird. Der BVDM empfiehlt Druck- und Medienunternehmen ihr Marketing und ihre Werbung im Bereich Nachhaltigkeit anzupassen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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