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Eintrag vom 22.05.2024

Neue Ausbildungsordnung Industriekaufmann/-frau

Am 15.03.2024 ist die modernisierte Ausbildungsordnung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Was ist neu?

Durch die neue Verordnung wurde der Beruf modern und zukunftsorientiert ausgerichtet und Bewährtes wird fortgeführt. Das aktualisierte Berufsbild ist im Kern generalistisch ausgerichtet mit technikoffenen Lernzielbeschreibungen.

Es greift die vielfältigen wirtschaftlichen, technologischen und arbeitsorganisatorischen Entwicklungen auf. Ausgehend vom industriellen Leistungserstellungsprozess gehört das kunden-, geschäftsprozess- und projektorientierte Arbeiten zu den Kernkompetenzen des Berufs. Gegen Ende der Ausbildung werden die breit angelegten betriebswirtschaftlichen Kernkompetenzen durch ein Einsatzgebiet im Umfang von sechs Monaten vertieft. Das zur Auswahl stehende Portfolio an Einsatzgebieten wurde deutlich gestrafft. Die Differenzierung ermöglicht den Industriekaufleuten sowie den ausbildenden Unternehmen eine erste Spezialisierung zum Ausbildungsende. Außerdem wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Aktuell werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) in der BIBB-Reihe „Ausbildung Gestalten" gemeinsam mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis Umsetzungshilfen für Ausbildungsverantwortliche erstellt.

Neue Verordnung Industriekaufmann/-frau

Ansprechpartnerin

Melanie Erlewein

Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

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