Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hatte über die Frage zu entscheiden, ob es eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Mitnahme ihres Hundes ins Büro hat und hat dabei diesen Anspruch sowie den hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Arbeit im Homeoffice abgelehnt.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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