Zwei neue EU-Richtlinien sollen Greenwashing vorbeugen und die Verbraucher vor falschen Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen schützen. In einer Online-Informationsveranstaltung informiert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) über den aktuellen Stand der Regulierung und darüber, welche praktischen Anforderungen sich daraus zukünftig insbesondere für die Werbung mit Umweltaussagen ergeben können.
Green Claim: Mit Umweltaussagen richtig werben
Mo 24. Juni, 14 – 16 Uhr
Kostenfrei für Mitglieder / 120,- Euro zzgl. MwSt für Nichtmitglieder
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) lädt zum InfoKompakt ein. Gemeinsam mit einem Rechtsexperten der Wettbewerbszentrale stellen wir die Richtlinien vor und zeigen auf, wie Druck- und Medienbetriebe zukünftig mit Umweltaussagen richtig werben können.
Der Referent Alexander Strobel, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Wettbewerbszentrale – Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Wettbewerbsrechts und der Rechtsprechung bezogen auf die sog. Green Claims. Zusätzlich wird er auf die zu erwartenden Rechtsänderungen eingehen, die mit den beiden europäischen Richtlinien zur umweltbezogenen Werbung auf Werbende zukommen.
Die BVDM-Referentinnen Anna Lutz und Julia Rohmann geben einen Überblick über die Konsequenzen und Herausforderungen die mit den Richtlinien einhergehen. Insbesondere geht es um einen Ausblick für die Unternehmenspraxis, welche Aussagen und Siegel unter der neuen Regulierung voraussichtlich noch erlaubt sein werden und worauf sich eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation in der grafischen Industrie einstellen sollte.