Finanzieren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Fortbildung, besteht insbesondere in Anbetracht der oftmals nicht unerheblichen Kosten das arbeitgeberseitige Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Zur Minimierung des Risikos einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder im direkten Anschluss an eine Fortbildung, sollten in Fortbildungsvereinbarungen sogenannte Rückzahlungsklauseln aufgenommen werden. Zu beachten sind dabei die spezifischen Anforderungen der Rechtsprechung an die wirksame Ausgestaltung derartiger Klauseln.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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