Ungeachtet der geplanten Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetz vorgelegt.
Die EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation - EUDR), die eigentlich zum 30. Dezember 2024 in Kraft treten soll, wird nach aktuellem Stand um 12 Monate verschoben. Das EU-Parlament soll am 14. November 2024 über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung abstimmen.
Überraschend hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft (BMEL) die Verbändeanhörung zum deutschen Durchführungsgesetz gestartet. In dem Gesetz werden die für die Umsetzung der Verordnung in Deutschland zuständigen Behörden und deren Befugnisse benannt sowie die Sanktionen bei Verstößen geregelt. Der Entwurf für das „Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz" (EntwaldungsMG), der innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt ist, ist im Download beigefügt.
Aus Sicht des BVDM ist der Zeitpunkt und insbesondere die Kürze der den Verbänden eingeräumten Stellungnahmefrist nicht nachvollziehbar. Die EUDR ist in ganz wesentlichen Teilen weiterhin praktisch nicht umsetzbar und stellt die erfassten Unternehmen vor teils unlösbare bürokratische Doku-mentationsaufwände und rechtliche Herausforderungen.
In einer Stellungnahme, die der BVDM gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden der Wertschöpfungskette Druck an das BMEL gesendet hat, kritisieren die Verbände die Prioritätensetzung des Ministeriums sowie den In-halt des Referentenentwurfs.
Statt die Unternehmen mit Diskussionen über Sanktionen weiter zu verunsi-chern, sollte der deutsche Gesetzgeber sich eher darum bemühen, die vielen noch immer offenen Auslegungsfragen zu klären und die erfassten Branchen bei der Vorbereitung auf die Umsetzung unterstützen. Auch die Risikoeinstufung der Länder und Regionen durch die EU-Kommission muss zeitnah vorgelegt werden, damit die Unternehmen diese als Grundlage ihrer Risikobewertung verwenden können.
Der BVDM fordert, die realen Einflussmöglichkeiten der Unternehmen bei den anstehenden Beratungen zum Referentenentwurf zu berücksichtigen und unverhältnismäßige Sanktionsrisiken für Unternehmen der nachgela-gerten Lieferkette zu verhindern. Unternehmen sollten keine Unverwertbar-keit oder Vernichtung ihrer Produkte befürchten müssen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte.
Die Stellungnahme der Verbände ist im Download beigefügt.
Auf Grund der drohenden weitreichenden negativen Konsequenzen für Druck-
betriebe bleibt der BVDM bei seiner Forderung, das zusätzliche Jahr für die Umsetzung der EUDR für eine gründliche Überarbeitung der Verordnung zu nutzen. Um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung si-cherzustellen, sollte der Fokus nur auf die Länder und Regionen gelegt wer-den, in denen nach Einschätzung des EU-Benchmarkings tatsächlich ein relevantes Risiko der Entwaldung oder Waldschädigung besteht.
Die Pressemitteilung des BMEL zur Verbändeanhörung finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter:
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/119-einleitung-laender-verbaendeanhoerung.html
Informationen zur EUDR finden Sie auf der Internetseite des BVDM unter:
www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/entwaldungsfreie-druckprodukte
Gesetzentwurf: Durchfuhrungsgesetz zur EU-VO
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Stellungnahme: EUDR Durchführungsgesetz
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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