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Eintrag vom 05.06.2024

BVDM setzt sich für den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage für Arzneimittel ein

Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium ist eingereicht.

Recht

Der Kommissionsentwurf der Richtlinie zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel sieht als Option vor, dass die Mitgliedstaaten für Medikamente künftig eine elektronische Produktinformation vorschreiben und damit die gedruckte Packungsbeilage abschaffen könnten. Der BVDM setzt sich dafür ein, dass die bisherige Packungsbeilage in jedem Fall neben der elektronischen Version beibehalten bleibt (sog. „komplementärer Ansatz").

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

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