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Eintrag vom 09.07.2024

Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

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Sollten sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.

Recht

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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