Sollten sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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