dmpi
Start News: ÜberblickZustimmung des Integrationsamts zur krankheitsbedingten Kündigung ersetzt kein BEM

Eintrag vom 04.05.2023

Zustimmung des Integrationsamts zur krankheitsbedingten Kündigung ersetzt kein BEM

Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) Betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915