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Eintrag vom 18.01.2023

Unser Partner AGOR informiert: Umgang mit Datenpannen

Datenpannen müssen frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. In vielen Fällen muss innerhalb einer bestimmten Frist eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen erfolgen. Damit Sie dieser Pflicht nachkommen können, sollten Ihre Beschäftigten erkennen, wann eine mögliche Datenpanne vorliegt, und welche weiteren Schritte einzuleiten sind.

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Sascha Hesse

Sascha Hesse
Vorstand AGOR