Auslagerung der IT, Einsatz von Cloud-Anwendungen, Verarbeitung von Kundendaten durch externe Agenturen – es gibt kaum ein Unternehmen, das keinen datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeiter einsetzt. Dennoch stellen wir in der Beratungspraxis immer wieder fest, dass es Rund um das Thema und die damit einhergehende gesetzliche Pflicht zum Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen noch offene Fragen gibt.