Viele Werbemaßnahmen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht nur dann rechtlich zulässig, wenn die betroffene Person eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung der Daten zu Werbezwecken erteilt hat. In der Praxis wird jedoch oft übersehen, dass es gesetzliche Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung gibt.