Seit dem 1. Oktober 2023 gilt die CBAM-Übergangsphase. Der CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das Importe mit einem CO2-Preis belegt. CBAM soll zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen und gleichzeitig verhindern, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern. Der erste Bericht ist zum 31. Januar 2024 einzureichen. Um die Anforderungen zu erfüllen, sollten sich Unternehmen mit der Verordnung und den Durchführungsbestimmungen vertraut machen. Dazu laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar am 11. Januar 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr, ein.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122