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Eintrag vom 18.10.2023

Baden-württembergische Wirtschaft warnt vor politischem Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn

Barta: „Mindestlohnempfänger stehen heute finanziell besser da als bei der Einführung – trotz aktuell hoher Teuerung“

STUTTGART – Die baden-württembergische Wirtschaft hat die anhaltende Diskussion um eine erneute außerordentliche Erhöhung des Mindestlohns scharf kritisiert. „Es ist noch kein Jahr her, dass der Mindestlohn durch politischen Eingriff außerplanmäßig auf zwölf Euro erhöht wurde", sagte Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Mittwoch in Stuttgart: „Sollte sich die Politik erneut daran vergreifen, sind Bekenntnisse zur Tarifautonomie und das Versprechen, dass die Sozialpartner den Mindestlohn weiterentwickeln sollen, nichts mehr wert."

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 sei dieser um durchschnittlich 4,4 Prozent im Jahr angestiegen – und damit deutlich stärker als die Inflation in diesem gesamten Zeitraum. „Mindestlohnempfänger stehen also heute finanziell besser da als bei der Einführung des Mindestlohns, trotz der aktuell hohen Teuerung", sagte Barta: „Es ist daher absurd, wenn die Parteivorsitzenden von SPD und Grünen, Klingbeil und Lang, nun ihre Forderung nach einem erneuten politischen Eingriff mit der Inflation begründen."
Forderungen, den Mindestlohn im nächsten Jahr auf rund 14 Euro zu erhöhen, würden einen weiteren Zuwachs von rund 17 Prozent bedeuten, so Barta: „Alle anderen Beschäftigten können von solchen Gehaltssprüngen nur träumen." Dies nähme auch keinerlei Rücksicht mehr auf das wirtschaftlich Machbare: „Dann würden sich die schlimmsten Befürchtungen bei der Einführung des Mindestlohns, dass dieser zum Spielball eines politischen Überbietungswettbewerbs wird, bestätigen."

Der Mindestlohn sei seit seiner Einführung auch deutlich dynamischer angestiegen als die durchschnittlichen Tarifentgelte, sagte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Immer mehr bisher tariflich geregelte Entgelte werden dadurch durch den Mindestlohn obsolet. Würde man die Entwicklung der vergangenen acht Jahre so fortschreiben, hätte der Mindestlohn in rund 15 Jahren sogar die tariflichen Einstiegsentgelte in der gut bezahlten Metallindustrie eingeholt."
Die von der Mindestlohnkommission beschlossene Erhöhung in zwei Schritten auf 12,82 Euro im Jahr 2025 basiere auf der gemeinsamen Verabredung der Politik und der Sozialpartner, die Mindestlohnentwicklung entlang der Tarifentwicklung der vergangenen beiden Jahre auszurichten. „An diese Verabredung wollten sich die Gewerkschaften in der Kommission nicht mehr halten, und auch in der Politik scheint sie in Vergessenheit geraten zu sein", kritisierte Barta. Durch diesen nachlaufenden Mechanismus sei im Übrigen abzusehen, dass die planmäßige nächste Erhöhung des Mindestlohns voraussichtlich deutlich kräftiger ausfallen werde – da aktuell die Tarifentgelte auch als Reaktion auf die hohe Inflation stärker steigen als in den vergangenen Jahren. „Es gibt also noch weniger einen Grund, dieser Entwicklung vorzugreifen", so Barta.

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UBW-Pressemitteilung: Mindestlohn
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