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Eintrag vom 08.11.2023

TV-Altersvorsorge – Arbeitgeberbeitrag für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge steigt ab 1. Januar 2024 auf 15 Prozent

Seit der Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2017 sieht das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) seit 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge vor (§§ 1a Abs 1a, 26 BetrAVG). Danach muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) einspart.

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Änderungsliste Zukunftsfonds 08/2023
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HPV-Leitfaden: TV-Altersvorsorge Stand 10/2020
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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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0151 10351915