Alle Jahre wieder: Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Während es sich beim 1. und 2. Weihnachtsfeiertag am 25. und 26. Dezember sowie beim Neujahrstag am 1. Januar um gesetzliche Feiertage handelt, sind Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) keine gesetzlichen Feiertage.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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