Die 35jährige Arbeitnehmerin ist als medizinische Fachangestellte in Teilzeit in einer Augenklinik angestellt und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 50. Die Arbeitnehmerin verlangte von der Arbeitgeberin einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Homeoffice, um von dort aus Aufgaben wie Telefonzentrale, Terminvereinbarungen, Praxiskorrespondenz und Abrechnungen erledigen zu können. Die Arbeitgeberin lehnte es ab, der Arbeitnehmerin eine Beschäftigung im Homeoffice zu ermöglichen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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