Die Sonderregelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sind Ende Juni 2023 ausgelaufen. Seitdem gelten wieder höhere Schwellenwerte, Arbeitsausfälle müssen vorrangig durch Minusstunden aufgefangen werden.
BDA: FAQ Kurzarbeitergeld
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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