Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von „Whistleblowern“ in Kraft getreten. Wir informieren in einem Merkblatt über die Anforderungen an interne Meldestellen, die alle Unternehmen ab 50 Beschäftigen in diesem Jahr einrichten müssen.
bvdm-Merkblatt: Interne Meldestellen HinSchG
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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