Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung soll die bestehende Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese ergänzt werden.
Änderungsantrag telefonische Arbeitsunfähigkeit
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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