Im Zuge der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber wurde das „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) am vergangenen Freitag (2.6.2023) im Bundesgesetzblatt Nr. 140 verkündet, mit der Folge, dass die Vorschriften des HinSchG am 2. Juli 2023 in Kraft treten werden.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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