Die bisher geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird künftig von der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst. Die Verordnung regelt unter anderem, dass ab 14. Januar 2027 der Hersteller einer Maschine nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers eine gedruckte Betriebsanleitung bereitstellen muss.