Ab Ende 2024 dürfen Druckprodukte in der EU nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Papierindustrie und der bvdm informieren in einer gemeinsamen Veranstaltung über die Umsetzung der neuen Regelungen.
Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dies betrifft unter anderem auch Produkte aus Holz, wie Papier und Pappe sowie Druckprodukte. Für kleine Unternehmen gilt eine etwas längere Übergangszeit bis 30. Juni 2025.
Betroffene Unternehmen müssen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, zu sammeln und zu dokumentieren.
Gemeinsam mit dem Verband DIE PAPIERINDUSTRIE informiert der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in einer infoKompakt-Online-Veranstaltung am 15. November 2023 von 14 bis 16 Uhr über die neue Verordnung und die daraus folgenden zukünftigen Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie.
Die Referenten Maximilian Küster (Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.) sowie Ulrich Leberle (Raw Materials Director bei CEPI, dem europäischen Dachverband der Papierindustrie) informieren über den Umsetzungsstand der Verordnung auf deutscher und europäischer Ebene und stellen die Maßnahmen vor, die die Papierindustrie ergreift, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
Ferner besteht Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck über den zu erwartenden Umsetzungsaufwand in den Betrieben der Druckindustrie zu verschaffen und zu diskutieren, wie in der Praxis über die Lieferkette Informationen zur Entwaldungsfreiheit ausgetauscht werden könnten.
Informationen zum infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte" sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des bvdm unter:
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122