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Eintrag vom 16.08.2023

Ein Laptop für den Betriebsrat muss beweglich sein

Ein Arbeitgeber stellte dem örtlichen Betriebsrat nur widerwillig einen Laptop zur Verfügung – und auch nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät im Büro fest montiert wird. So geht's nicht, hat nun das Arbeitsgericht Köln entschieden.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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