Die Regel „Gefährdungsbeurteilung“ zum Mutterschutzgesetz des Ausschusses für Mutterschutz ist Anfang August veröffentlicht worden. Sie soll Betriebe im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung dabei unterstützen, die mutterschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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