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Eintrag vom 22.07.2022

Unser Partner AGOR informiert: Der Umgang mit Bewerberdaten unter der DSGVO

Die Verarbeitung von Bewerberdaten, etwa aus dem Anschreiben, dem Lebenslauf oder den Zeugnissen, ist üblicherweise erforderlich, um ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Der Umgang mit den Bewerberdaten sollte allerdings höchst sensibel gehandhabt werden, denn in nahezu allen Fällen beinhaltet eine Bewerbung auch sensible personenbezogene Daten, wie religiöse oder gesundheitsbezogene Informationen.

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Sascha Hesse

Sascha Hesse
Managing Consultant Datenschutz
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