Nachdem am 8. April die EU die aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine erhobenen Sanktionen gegen Russland verschärft hat, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen eines Erlasses vom 14. April 2022 über die Auswirkungen der EU-Sanktionen auf öffentliche Aufträgen informiert. Dem BMWSB-Erlass ist zu entnehmen, dass – gemäß der jüngsten EU-Verordnung vom 8. April 2022 – ein Verbot für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland besteht.
EU-Verordnung 2022/576 Sanktionen gegen Russland
Download lock
BWSB-Erlass Sanktionen gegen Russland
Download lock
Ergänzung BMWSB-Formblatt für Eigenerklärungen
Download lock
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
0711 45044-65
0170 5409302