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Eintrag vom 21.04.2022

Rechnerische Auswirkungen durch das Lohnabkommen vom 29. März 2022

Am 29. März 2022 wurde zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di ein neues Lohnabkommen vereinbart. Dadurch wird der bisherige Lohntarif, der bis zum 31. Januar 2022 gegolten hat, rückwirkend zum 1. Februar 2022 wieder in Kraft gesetzt. Das neue Abkommen sieht mit seiner Laufzeit von 25 Monaten zwei lineare Lohnerhöhungen vor. Der bvdm und die Gewerkschaft ver.di haben am 13. April dieses Jahres die Annahme des Tarifabschlusses bestätigt. Nachfolgend werden daher die rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2022 dargestellt.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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