Die Jahresleistung ist bis zum Ende des Jahres fällig. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Nach den Tarifverträgen der Druckindustrie haben Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf Zahlung einer „tariflichen Jahresleistung" zum Ende des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt (31.12.) gültige Tariflohn.
Nachstehend finden Sie die maßgeblichen und mit der Gewerkschaft abgestimmten Tabellen zur tariflichen Jahresleistung (95 % und 50 %) für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende.
Tarifliche Jahresleistung 2022 – 2023 West – Gewerblich
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Tarifliche Jahresleistung 2022 – 2023 Ost – Gewerblich
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Tarifliche Jahresleistung 2022 – Angestellte
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Tarifliche Jahresleistung 2023 – Angestellte
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
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0151 10351915