Ab dem 26. Oktober 2022 sind Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Rechtsabteilung stellt den Mitgliedern eine entsprechende Mustervereinbarung sowie ein FAQ-Papier der BDA zur Verfügung.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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