Das Bundesfinanzministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben Hinweise zu den auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 erforderlichen Korrekturen im Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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