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Eintrag vom 22.12.2022

Rechnerische Auswirkungen zum 1. Januar 2023 durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung

Zum 1. Januar 2023 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung im Westen und Osten erhöht. Zudem erhöht sich der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung sowie der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenversicherung. Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.

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Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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