Unternehmen haben bei der Angabe von Preisen gegenüber Verbrauchern die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Am 28. Mai 2022 tritt die neue PAngV in Kraft. Die Änderungen dienen der Umsetzung und Anpassung an europäisches Recht. Für Druck- und Medienunternehmen können dabei insbesondere die neuen Regelungen bei Preisermäßigungen relevant sein. Zudem ist die PAngV insgesamt systematisch überarbeitet und umstrukturiert worden. Dies dient insbesondere der besseren Verständlichkeit, ohne dass damit inhaltliche Änderungen einhergehen.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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