Mehrere am 24. Februar 2022 veröffentlichte Rechtsakte der EU-Kommission regeln, bis wann bestimmte Typen quecksilberhaltiger Lampen noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Als Verwender solcher Lampen sind auch Druck- und Medienunternehmen tangiert. Eine bvdm-Publikation informiert über die betroffenen Verwendungen und gibt Hinweise zur Umstellung.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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