Am Freitag, den 18.03.2022, haben Bundestag und Bundesrat weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit gelten weitgehende Lockerungen. Die Länder sind ab dem 20.03.2022 nur noch befugt, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen wie Maskenpflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie im ÖPNV anzuordnen. Darüber hinaus können die Länder Hotspotregionen definieren und für diese weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Abstandsgebote und Zutrittsbeschränkungen für bestimmte Betriebe/Einrichtungen beschließen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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