Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Verlängerung der befristeten Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.05.2022 beschlossen.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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