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Eintrag vom 07.03.2022

EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive

Im Frühjahr 2021 wurde von der EU-Kommission ein Entwurf für eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

CSRD: Ist das wichtig?

Diese ist ein zentrales Element in einer Reihe von Gesetzgebungen auf EU-Ebene, die darauf abzielen, die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit erheblich zu erhöhen. Sie löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die CSRD-Richtlinie soll im Juni 2022 finalisiert und ab 1.1.2024 für die Geschäftsjahre ab 2023 angewandt werden.

Auswirkung auf Geschäftsberichte ab 2023

Als Teil der Geschäftsberichtserstattung wird der Nachhaltigkeitsbericht prüfpflichtig. Der Prüfstandard soll sukzessiv von begrenzter Sicherheit (limited assurance) auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) erhöht werden.

Neben retrospektiven werden nun auch zukunftsgerichtete sowie quantitative und qualitative Informationen gefordert.

Folgende Themen könnten im Bericht relevant werden:

  • Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens, sowie Fortschritte, die es im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele erreicht hat

  • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten

  • Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens

  • Wichtigste tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen, die aus der unternehmenseigenen Geschäftstätigkeit, der Produkte und Dienstleistungen, der Geschäftsbeziehungen sowie der Lieferketten resultieren, sowie die entsprechenden Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Behebung

  • Wichtigste Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist

Gegenüber der NFRD wird die Berichtspflicht der CSRD ausgeweitet. Sie umfasst alle großen Unternehmen bei denen zwei der drei Merkmale zutreffend sind: Bilanzsumme mind. 20 Mio €, Nettoumsätze mind. 40 Mio € und durchschn. Zahl Beschäftigte mind. 250, zudem alle an der Börse gelisteten Unternehmen, außer Kleinstunternehmen. Statt 550 werden jetzt 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sein.

Doch nicht nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen müssen sich mit den neuen Anforderungen beschäftigen, es ist zu vermuten, dass auch kleinere Unternehmen von ihren Kunden und Kapitalgebern zukünftig darauf angesprochen und um Auskünfte zu den Themen gebeten werden.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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0170 5409302