Im Frühjahr 2021 wurde von der EU-Kommission ein Entwurf für eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Diese ist ein zentrales Element in einer Reihe von Gesetzgebungen auf EU-Ebene, die darauf abzielen, die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit erheblich zu erhöhen. Sie löst die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die CSRD-Richtlinie soll im Juni 2022 finalisiert und ab 1.1.2024 für die Geschäftsjahre ab 2023 angewandt werden.
Auswirkung auf Geschäftsberichte ab 2023
Als Teil der Geschäftsberichtserstattung wird der Nachhaltigkeitsbericht prüfpflichtig. Der Prüfstandard soll sukzessiv von begrenzter Sicherheit (limited assurance) auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) erhöht werden.
Neben retrospektiven werden nun auch zukunftsgerichtete sowie quantitative und qualitative Informationen gefordert.
Folgende Themen könnten im Bericht relevant werden:
Gegenüber der NFRD wird die Berichtspflicht der CSRD ausgeweitet. Sie umfasst alle großen Unternehmen bei denen zwei der drei Merkmale zutreffend sind: Bilanzsumme mind. 20 Mio €, Nettoumsätze mind. 40 Mio € und durchschn. Zahl Beschäftigte mind. 250, zudem alle an der Börse gelisteten Unternehmen, außer Kleinstunternehmen. Statt 550 werden jetzt 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sein.
Doch nicht nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen müssen sich mit den neuen Anforderungen beschäftigen, es ist zu vermuten, dass auch kleinere Unternehmen von ihren Kunden und Kapitalgebern zukünftig darauf angesprochen und um Auskünfte zu den Themen gebeten werden.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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