Aufgrund der unvermindert anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden unterschiedliche steuerliche Erleichterungen bis Ende Juni bzw. Ende September 2022 verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren. Ursprünglich sollten diese Maßnahmen Ende März bzw. Ende Juni des Jahres 2022 auslaufen.
BMF-Schreiben zu coronabedingten Steuererleichterungen
Download lock
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
0711 45044-65
0170 5409302