Die Landesregierung hat die CoronaVO BW erneut geändert. Ab 09.02.2022 entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen u.a. bei der Nutzung der Betriebskantinen nicht mehr erfasst werden.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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