Das Land Baden-Württemberg lässt künftig als Nachweis der Quarantäne von positiv getesteten Personen im Rahmen des Antrags auf Erstattung des Verdienstausfalls ein postives Testergebnis (PCR oder Schnelltest einer Teststelle) ausreichen. Die Vorlage einer Quarantänebescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Der Genesenenstatus wird für den Entschädigungsanspruch auf sechs Monate nach der nachgewiesenen Infektion verkürzt.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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