Laut eines aktuell vorliegenden Entwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften sollen viele Corona-Maßnahmen mit Ablauf des 19.03.2022 enden. U. a. sollen die Zugangsbeschränkung „3G am Arbeitsplatz“ sowie die Pflicht, mobiles Arbeiten von Zuhause aus anzubieten, entfallen. Die endgültige Regelung soll am 16. und 18.03.2022 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
MPK Beschluss
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Gesetzesbeschluss
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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