Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) weitgehend die bisherigen Papierbescheinigungen. Hierüber haben wir zuletzt mit dmpi Newsletter vom 28.10. (News vom 28.10. und 24.11.) informiert. Heute können wir den Mitgliedsunternehmen Informationen und Mustertexte zur Umstellung der betrieblichen Abläufe zur Verfügung stellen.
FAQ Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Einführung elektronische AU: Musterschreiben Arbeitnehmer
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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