Das Sozialministerium hat eine neue Verordnung zu absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen erlassen. Danach müssen sich ab 16.11.2022 auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr absondern, es gelten sogenannte „absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen“.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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