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Eintrag vom 16.11.2022

Coronavirus: Aufhebung der Absonderungspflicht auch für positiv getestete Personen

Das Sozialministerium hat eine neue Verordnung zu absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen erlassen. Danach müssen sich ab 16.11.2022 auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr absondern, es gelten sogenannte „absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen“.

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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