Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben bekannt gegeben, dass der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen IV bis Ende Juni 2022 ausgedehnt werden wird. Die Antragsvoraussetzungen und Förderbedingungen bleiben unverändert. Inwiefern die Sonderregelung für freiwillige Betriebsschließungen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit, die zwischenzeitlich bis Ende Februar 2022 verlängert wurde, fortgeführt wird, steht derzeit noch nicht fest.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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