Corona-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel treten am 26. Mai 2022 außer Kraft, die kostenlosen Bürgertests laufen Ende Juni aus. Betriebe müssen daher prüfen, wie ihre Hygienekonzepte über den Sommer anzupassen sind. Dabei sind die länderspezifischen Regelungen zu Infektionsschutzmaßnahmen und Quarantäne zu beachten. Für den Herbst sind gesetzliche Änderungen zu erwarten.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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