Der Vorstand der BG ETEM hat in seiner Sitzung Anfang Mai Beschlüsse zum Beitragsfuß gefasst. Nachdem der Beitragsfuß in den vergangenen Jahren stabil gehalten werden konnte, ist nunmehr eine leichte Erhöhung erforderlich. Dies kann zu höheren Beiträgen der Betriebe an die BG führen.
Am 5. Mai fand turnusmäßig die Frühjahrssitzung des Vorstandes der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) statt. Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung u.a. für die Betriebe in der Druckindustrie.
Auf der Tagesordnung der Vorstandssitzung stand dabei auch die jährliche Festlegung des sogenannten Beitragsfußes. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes – die das Unfallrisiko abbildet und für einen Zeitraum von mehreren Jahren im Gefahrtarif festgeschrieben wird – und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient.
Nachdem der Beitragsfuß über mehrere Jahre stabil bei einem Faktor von 2,82 gehalten werden konnte, wird nunmehr eine leichte Erhöhung auf einen Faktor von 2,86 erforderlich, dies entspricht 1,42 %. Hauptgründe sind dabei die gestiegenen Ausgaben für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen sowie die Entwicklung der Lohnsummen in der Branche.
Damit bleibt der Durchschnittsbeitrag aller Mitgliedsbetriebe mit 0,79 € Beitrag je 100 € Entgelt rein rechnerisch zwar stabil. Insgesamt können die Beiträge einzelner Mitgliedsbetriebe zur Berufsgenossenschaft durch die Berücksichtigung von Lohnsummenentwicklung und Gefahrtarifzuordnung dennoch ansteigen.
Hintergrund ist folgender:
Um den Beitragsfuß zu ermitteln, werden die von den Mitgliedsunternehmen der BG ETEM zu tragenden Kosten mit den sogenannten Beitragseinheiten, dem Produkt aus Lohnsumme und Gefahrtarif, ins Verhältnis gesetzt. Änderungen bei der Lohnsumme und/oder dem Gefahrtarif führen damit zu einer Änderung des Beitragsfußes.
So führen sinkende Lohnsummen direkt zu weniger Beitragseinheiten; je mehr Beitragseinheiten wiederum erforderlich sind, um die Kosten zu decken, desto höher steigt der Beitragsfuß.
Die steigenden Ausgaben bei rückläufigen Lohnsummen in der Branche müssen zudem auch bei der Festlegung des Gefahrtarifs berücksichtigt werden und beeinflussen – als zweiter Berechnungsfaktor bei der Berechnung der Beitragseinheiten – die Höhe des Beitragsfußes zusätzlich indirekt.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss der Gefahrtarif regelmäßig überprüft und angepasst werden. Vor diesem Hintergrund hat die Selbstverwaltung der BG ETEM 2020 einen neuen, an die Entwicklungen des Unfallgeschehens in der Branche angepassten Gefahrtarif verabschiedet, der seit 1. Januar 2021 gilt. Da die Beiträge jeweils rückwirkend für das vorangegangene Jahr erhoben werden, wirken sich die Änderungen des Gefahrtarifs erstmalig auf die Beiträge im laufenden Jahr aus.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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