Am 28.1.2022 traten erneut Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW) in Kraft. Die Verordnung ist bis einschließlich 25.2.2022 befristet. Das Land setzt nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg das Stufensystem mit weiteren Anpassungen wieder in Kraft. Neu ist nunmehr die Regelung in der Alarmstufe II, die nur ausgelöst wird, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und (bisher „oder“) die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (450) beide erreicht oder überschritten werden.
Corona Verordnung: konsolidierte Fassung ab 28.1.2022
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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