Die Einbindung von Google Fonts per Link verstößt gegen Datenschutzrecht und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Zwischenzeitlich haben sich daraus zwei Abmahnwellen entwickelt. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat Zweifel an der Berechtigung der Schreiben und Hinweise zu den Massenabmahnungen veröffentlicht.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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